Rechtliche Betreuungen
Jeder kann durch Krankheit, Unfall oder im Alter in die Situation kommen, in der er vorübergehend oder dauerhaft nur noch bedingt oder gar nicht in der Lage ist, sich um seine eigenen Angelegenheiten zu kümmern.
Wurde keine Vetrauensperson aus dem privaten Umfeld im Vorfeld mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattet, kann ggf. die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch die Betreuungsbehörde oder das Amtsgericht erfolgen.
Nach einer vorhergehenden Prüfung legt das zuständige Amtsgericht die Aufgabenumfänge fest, die der Betreuer gegenüber Ämtern, Behörden, Banken, Ärzten, … wahrnehmen soll. Die Betreuung soll dabei nur über einen bestimmten Zeitraum geführt werden. Die Dauer hängt dabei vom Einzelfall ab.
Mögliche Aufgabenkreise die festgelegt werden können sind:
Gesundheitsfürsorge
- ärztliche Behandlungen sicherstellen
- Pflegedienste beauftragen
Vermögensregelung
- Renten, Sozialhilfe, … geltend machen
- Schuldenregulierung herbeiführen
- Vermögen und Finanzen verwalten
Wohnungsangelegenheiten
- Mietverträge abschließen
- Leben in der eigenen Wohnung absichern
Behördenangelegenheiten
- Ansprüche durchsetzen
- Interessen vertreten
Der Betreuer soll dem Wohl und Wünschen des Betreuten entsprechen. Das eigenverantwortliche Handeln des Betreuten ist zu erhalten und zu fördern.
Weitere Details können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz erhalten.
Bundesmisnisterium der Justiz und Verbraucherschutz
Wir übernehmen für die Amtsgerichte im Landkreis Rastatt, Ortenau und Stadt Baden-Baden rechtliche Betreuungen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne Beantworten wir Ihre Fragen
Betreuung
Das Betreuungsverfahren