Nachlasspfleger

Infos für Amtsgerichte im Landkreis Rastatt, Ortenau und Stadt Baden-Baden

Wir übernehmen Nachlasspflegschaften für Privatvermögen. Nachlasspflegschaften von Unternehmen und Geschäften werden nicht von uns übernommen. Gerne erbringen wir den Nachweis spezifischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Erbrechts für Sie, wie z.B. über zusätzlich erworbene Qualifikationen in Form von erworbenen Zertifikaten (Nachlasspflegschaft – Weinsberger Forum).

Nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf.

Wir bieten Ihnen:

  • Sicherung und Verwaltung

    umgehende Sicherung und Verwaltung des Nachlasses

  • Dokumentation

    zeitnahe Erstellung des Nachlassverzeichnisses

  • Information

    Dokumentation und Information hinsichtlich der Verhältnisse vor Ort, den anstehenden und bereits durchgeführten Tätigkeiten.

  • Ermittlung

    Ermittlung der unbekannten Erben im Rahmen der gesetzlichen oder gewillkürten Erbfolge

  • Korrespondenz

    Einsatz standardisierter Korrespondenz zwecks rascher Unterbindung von Zugriffen Dritter auf Nachlasskonten oder Lebensversicherungen

  • Netzwerk

    Ein Netzwerk von Unternehmen die bei der Aufgabenstellung je nach Bedarf hinzugezogen werden können (Rechtsanwälte, Steuerberater, Bertriebe zur Nachlassauflösung, -Verwertung oder Bewirtschaftung von Immobilien)

  • Termine

    Termine auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten und an Samstagen sind möglich

  • Erbschein

    formgerechte Vorbereitung des Erbscheinantrages zum Abschluss des Verfahrens

  • Versicherung

    Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Sie haben Fragen zu Nachlasspflegschaften ?