Nachlasspfleger
Infos für Amtsgerichte im Landkreis Rastatt, Ortenau und Stadt Baden-Baden
Wir übernehmen Nachlasspflegschaften für Privatvermögen. Nachlasspflegschaften von Unternehmen und Geschäften werden nicht von uns übernommen. Gerne erbringen wir den Nachweis spezifischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Erbrechts für Sie, wie z.B. über zusätzlich erworbene Qualifikationen in Form von erworbenen Zertifikaten (Nachlasspflegschaft – Weinsberger Forum).